Kinderosteopathie
Kinderosteopathie
Wir haben erfahrene Kindertherapeutinnen in unserem Team, welche sich auf die Behandlung von Kindern spezialisiert haben und sich einfühlsam um unsere kleinen Patienten kümmern.
Eine osteopathische Behandlung wird bei funktionellen Beschwerden und nach Ausschluss kinderärztlich zu behandelnder Erkrankungen angewendet. Mögliche Hinweise auf funktionelle Störungen eines Säuglings sind:
Kopfhaltung hauptsächlich zu einer Seite („Lieblingsseite“)
Einseitige Abflachung des Hinterkopfes oder andere Schädelverformungen
Dauerhaftes Schreien (manchmal bis zur völligen Entkräftung, „Schreikind“)
Schlafstörungen
Kopf u./o. Körper werden immer wieder stark nach hinten überstreckt
anhaltende Trinkschwäche, ausgeprägte Blähungen, Aufstoßen, intensives Erbrechen nach dem Trinken
Verstärkte Unruhe des Säuglings mit Verkrampfung der Hände bzw. Arme
Bleiben funktionelle Störungen unbehandelt, kann es zu Folgen für die Entwicklung des Kindes kommen.
Beschwerden können bei einer, aus osteopathischer Sicht, „schwierigen“ Geburt entstehen:
Sehr kurze (bis eine Stunde) oder sehr lange Geburt (über zehn Stunden)
Einsatz von Saugglocke oder Zange
Kaiserschnitt wegen Geburtsstillstand
Schlüsselbeinbruch während der Geburt
Beckenendlage oder Schräglage
Starker Druck der Geburtshelfer auf den Leib der Mutter zur Unterstützung der Wehen (sog. Kristeller - Handgriff /-manöver)
Beispiele für Krankheitsbilder, welche osteopathisch behandelbare Ursachen oder Teilursachen haben können, sind:
Koordinationsstörungen
Veränderungen des Gangbildes (z.B. „Einwärtsgang“)
Veränderungen der Wirbelsäule oder des Brustkorbes (z.B. Skoliose)
Zahnfehlstellungen (z.B. Kreuzbiss)
Entwicklungsverzögerungen
ADS = Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom
Schmerzen (z.B. Bauch- und Kopfschmerzen, unklare Schmerzen der Extremitäten)
Bettnässen
Die Behandlung selbst erfolgt schonend, ohne den Körper Ihres Kindes zu belasten. Mit unseren Händen erspüren wir feine Spannungen im Körper Ihres Kindes und beseitigen diese sanft.
Zur Stabilisierung des Behandlungserfolges und Unterstützung der bestmöglichen Entwicklung zeigen wir Ihnen bei Bedarf gezielte Griffe, welche im Umgang mit Ihrem Kind in den Alltag übernommen werden können (Handling). Wir verstehen uns nicht nur als Therapeut/-innen Ihres Kindes, sondern als Begleiter/-innen Ihrer gesamten Familie.
W.G. Sutherland
Baby Check-Up
In unserer Praxis bieten wir im Rahmen des Baby Check-Ups eine kostengünstige osteopathische Untersuchung aller Neugeborenen in den ersten 12 Lebenswochen an.
In diesem ersten Lebensabschnitt können schon kleinste strukturelle Belastungen innerhalb des Bewegungsapparates ausreichen, um die normale Funktion des Gewebes zu beeinträchtigen.
Diese entstehen vor allem im Rahmen einer, aus osteopathischer Sicht, „schwierigen“ Geburt (siehe oben).
Im Alltag mit Ihrem Kind kann sich dies bemerkbar machen durch:
dauerhaftes Schreien oder verstärkte Unruhe, obwohl alle Grundbedürfnisse erfüllt wurden
Schwierigkeiten, das Stillen in Gang zu bringen
Schlafstörungen
anhaltende Trinkstörungen
ausgeprägte Blähungen, Aufstoßen, intensives Erbrechen nach dem Trinken
Zudem können sich, durch dauerhafte Fehlhaltungen, die feinen Gewebespannungen im Laufe des Lebens als Beschwerden im Bewegungsapparat wieder bemerkbar machen.
Beim Baby Check-Up beurteilen wir, ob osteopathisch behandelbare Veränderungen bei Ihrem Kind vorliegen. Eine frühzeitige Behandlung in den ersten Lebenswochen ist sehr sanft und benötigt in der Regel nur wenige Sitzungen, da das Gewebe zu diesem Zeitpunkt noch sehr weich ist und sehr schnell auf Heilimpulse reagiert.
Info zur Behandlung
Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt in Anlehnung des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kosten variieren je nach Abrechnungsart zwischen 80-100 Euro (GebüH) oder 100-130 Euro (GOÄ).
Viele gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für eine osteopathische Behandlung durch einen Arzt oder einen Heilpraktiker.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den jeweiligen Voraussetzungen für einen Zuschuss oder eine Übernahme der Kosten.